Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Nachfolgend finden Sie den offiziellen, EU-weit harmonisierten Hinweis zu Ihren gesetzlichen Mängelhaftungsrechten.
Inhalt des offiziellen EU-Gewährleistungshinweises
Gesetzliche Gewährleistung: Es gilt eine EU-weite gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren für die Vertragsmäßigkeit von Waren.
Verbraucherinnen und Verbraucher können Rechte geltend machen, wenn eine Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert.
Abhilfemaßnahmen des Verkäufers:
- Kostenlose Nachbesserung (Reparatur)
- Kostenlose Ersatzlieferung
- In bestimmten Fällen: Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises
Was Sie tun müssen:
- Melden Sie das Problem dem Verkäufer so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor.
Der im Bild integrierte QR-Code führt zur Informationsseite der Europäischen Union.